Ausschluss des Widerrufsrechts für Messetickets
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
Dies bedeutet:
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Der Kauf von Eintrittskarten für Messen (Tickets), die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum verkauft werden, ist vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend.
Ausnahmen:
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nur dann bestehen könnte, wenn Sie undatierte Tickets, Gutscheine ohne festen Termin oder sonstige Waren (Merchandise) verkaufen. Für diese Produkte müssten Sie eine separate, vollständige Widerrufsbelehrung bereitstellen.
